
§ 47 WEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) § 47 Auslegung von Altvereinbarungen
§ 47 WEG - Auslegung von Altvereinbarungen - dejure.org
Dec 1, 2020 · Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187), in Kraft getreten am 01.12.2020 Gesetzesbegründung verfügbar.
§ 47 - Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Buzer.de
Oct 10, 2024 · Frühere Fassungen von § 47 WEG Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen.
Fassung § 47 WEG a.F. bis 01.12.2020 (geändert durch ... - Buzer.de
Oct 16, 2020 · § 47 Auslegung von Altvereinbarungen (1) Für die am 1. Juli 2007 bei Gericht anhängigen Verfahren in Wohnungseigentums- oder in Zwangsversteigerungssachen oder für die bei einem Notar beantragten freiwilligen Versteigerungen sind die durch die Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 26.
§ 47 WEG. Auslegung von Altvereinbarungen - lexetius.com
1 § 47. Auslegung von Altvereinbarungen. [1] Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) geändert wurden, stehen der Anwendung dieser Vorschriften in der vom 1.
§ 47 WEG: Prozessverbindung - gesetze-in-app
§ 47 weg Prozessverbindung Mehrere Prozesse, in denen Klagen auf Erklärung oder Feststellung der Ungültigkeit desselben Beschlusses der Wohnungseigentümer erhoben werden, sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.
§ 47 WEG, Auslegung von Altvereinbarungen - Gesetze des …
Titel: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) Amtliche Abkürzung: WEG. Normtyp: Gesetz. 1 Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl.
WEG § 47 Auslegung von Altvereinbarungen - NWB Gesetze
Oct 10, 2024 · § 47 Auslegung von Altvereinbarungen 1 Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom16.
Neues WEG und Anwendung auf Altregelungen …
Oct 28, 2021 · § 47 WEG lautet: “Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz...
Fassung § 47 WEG a.F. bis 01.12.2020 (geändert durch ... - Buzer.de
Oct 16, 2020 · § 47 (aufgehoben) 1 Mehrere Prozesse, in denen Klagen auf Erklärung oder Feststellung der Ungültigkeit desselben Beschlusses der Wohnungseigentümer erhoben werden, sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.